Lohnsteuerklasse VI
- Andreas Armster

- 16. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Die Lohnsteuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausüben; sie wird für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis verwendet. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 44)
Beispiel: Lukas arbeitet Vollzeit in Steuerklasse I und hat zusätzlich einen Nebenjob.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare