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Lohnsteuerklasse IV

16. Sept. 2025
1 Min. Lesezeit

Die Lohnsteuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, zusammenleben und Arbeitslohn beziehen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 44)


Beispiel: Maria und Tom sind verheiratet und verdienen beide etwa 4.000 €.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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