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Lohnsteuerklasse III

Die Lohnsteuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner kein Einkommen hat oder in Lohnsteuerklasse V ist. Sie gilt auch für Verwitwete im Todesjahr des Ehepartners. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 44)


Beispiel: Peter verdient 5.000 €, seine Frau hat kein Einkommen.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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