Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) ist eine Rechtsverordnung, die das Einkommensteuergesetz ergänzt und Einzelheiten zur Erhebung und Durchführung der Lohnsteuer regelt. (vgl. Puke 2023, S. 187)
Beispiel: Die LStDV legt fest, welche Angaben ein Arbeitgeber im Lohnkonto erfassen muss.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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