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Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) ist eine Rechtsverordnung, die das Einkommensteuergesetz ergänzt und Einzelheiten zur Erhebung und Durchführung der Lohnsteuer regelt. (vgl. Puke 2023, S. 187)


Beispiel: Die LStDV legt fest, welche Angaben ein Arbeitgeber im Lohnkonto erfassen muss.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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