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Lohnspreizung

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lohnspreizung bezeichnet eine stärker differenzierende Lohngestaltung im Niedriglohnbereich, insbesondere für Geringqualifizierte. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 397)


Beispiel: Ein Geringqualifizierter erhält für eine einfache Tätigkeit 15 € pro Stunde, ein anderer für eine anspruchsvollere Tätigkeit 20 € pro Stunde. Dadurch werden die Löhne im Niedriglohnbereich stärker differenziert.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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