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Lohnpfändung

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lohnpfändung bezeichnet die Pfändung von Arbeitseinkommen, wobei ein gesetzlich bestimmter Teil des Einkommens pfändungsgeschützt und damit unpfändbar ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 396 f.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat Schulden. Sein Arbeitseinkommen wird gepfändet, ein bestimmter Teil bleibt ihm jedoch als unpfändbarer Betrag erhalten. Bei gesetzlicher Unterhaltspflicht erhöht sich der unpfändbare Teil.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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