Lohnminderung
Lohnminderung bezeichnet Abzüge vom Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Lohn nicht einfach wegen eines mangelhaften Arbeitsergebnisses oder einer nicht ordnungsgemäßen Arbeitsleistung kürzen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 396)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erbringt eine mangelhafte Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber darf deshalb grundsätzlich nicht einfach seinen Lohn kürzen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn dem Arbeitnehmer beispielsweise bewusste Langsamkeit oder Schlechtarbeit nachgewiesen wird.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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