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Lohngleichheit

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lohngleichheit bedeutet, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts eine geringere Vergütung vereinbart werden darf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 396)


Beispiel: Eine Frau und ein Mann leisten gleichwertige Arbeit im selben Arbeitsverhältnis. Beide dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht unterschiedlich bezahlt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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