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Lohngerechtigkeit

11. Sept.
1 Min. Lesezeit

Lohngerechtigkeit bezeichnet den Versuch, Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Entlohnung gerecht zu behandeln, insbesondere indem eine gleiche Arbeitsleistung möglichst gleich vergütet wird. Eine vollständig gerechte Entlohnung ist jedoch kaum erreichbar, da unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit bestehen. (vgl. Schneck 2018, S. 623 ff.)


Beispiel: Zwei Mitarbeiter übernehmen die gleiche Tätigkeit, haben vergleichbare Qualifikationen und erbringen eine ähnliche Arbeitsleistung. Für eine annähernde Lohngerechtigkeit erhalten sie deshalb auch ein ähnliches Gehalt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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