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Lohnfortzahlung

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lohnfortzahlung bezeichnet die Fortzahlung des Arbeitsentgelts, obwohl der Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeitet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 394 f.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird unverschuldet krank und kann deshalb nicht arbeiten. Nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von mindestens vier Wochen hat er grundsätzlich Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber sein Lohn oder Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzahlt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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