Lohneinzelkosten
Aktualisiert: 9. Okt.
Lohneinzelkosten sind Lohnkosten, die einer betrieblichen Leistung direkt zugerechnet werden können. Ihre Planung erfolgt daher differenziert nach Kostenträgern. In der Regel werden vor allem die Fertigungslöhne als Lohneinzelkosten geplant, während Sozialkosten, Hilfslöhne, Gehälter und sonstige Personalkosten in die Gemeinkostenplanung eingehen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 156)
Beispiel: Für die Herstellung eines Produkts benötigt ein Mitarbeiter 5 Arbeitsstunden bei einem Stundenlohn von 20 €. Die Lohneinzelkosten betragen somit 100 € (5 × 20 €) und können direkt diesem Produkt als Kostenträger zugerechnet werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare