Lohndrift
Lohndrift bezeichnet die Abweichung der tatsächlich gezahlten Löhne (Effektivlohn) von den tarifvertraglich vereinbarten Löhnen (Tariflohn). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 394)
Beispiel: Ein Tarifvertrag sieht einen Tariflohn von 15 € pro Stunde vor. Ein Arbeitnehmer erhält tatsächlich 17 € pro Stunde. Die Differenz von 2 € ist die Lohndrift.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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