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Lohnabzüge

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lohnabzüge sind die vom Bruttoarbeitsentgelt durch den Arbeitgeber vorzunehmenden und gegebenenfalls abzuführenden Abzüge. Dazu gehören insbesondere Lohnsteuer, Kirchensteuer und Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 394)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 5.000 €. Davon werden unter anderem Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Nettolohn.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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