Lizenzschranke
- Andreas Armster

- 23. Apr.
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Die Lizenzschranke ist eine steuerliche Regelung, die den Abzug von Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen im Ausland einschränkt, wenn diese dort niedrig besteuert werden (unter 25 %). Ziel ist es, Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 80 f.)
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen zahlt Lizenzgebühren an eine Tochtergesellschaft in Irland, die dort aufgrund einer Lizenzbox nur mit 10 % besteuert werden. Da die Besteuerung unter 25 % liegt, greift die Lizenzschranke. Ein Teil der Lizenzzahlungen darf daher in Deutschland nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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