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Lieferungsverzug

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lieferungsverzug bezeichnet den Verzug mit einer geschuldeten Lieferung bzw. Leistung. Er tritt grundsätzlich ein, wenn der Verkäufer trotz Fälligkeit und Mahnung des Käufers nicht liefert und die Verzögerung von ihm zu vertreten ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 392 f.)


Beispiel: Ein Käufer bestellt bei einem Verkäufer einen Schrank, dessen Lieferung fällig ist. Der Verkäufer liefert trotz einer Mahnung des Käufers nicht. Damit liegt Lieferungsverzug vor. Der Käufer kann nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist beispielsweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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