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Lieferungen

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Lieferungen sind Leistungen eines Unternehmers, bei denen einem Abnehmer die Verfügungsmacht an einem körperlichen Gegenstand verschafft wird. Der Empfänger kann somit wirtschaftlich wie ein Eigentümer über den Gegenstand verfügen. (vgl. Puke 2023, S. 183)


Beispiel: Ein Möbelhaus verkauft und übergibt einen Schreibtisch an einen Kunden. Mit der Übergabe erhält der Kunde die Verfügungsmacht.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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