Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Andreas Armster
- 20. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Ziel ist es, Risiken wie Kinderarbeit oder Umweltzerstörung frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Das Gesetz betrifft auch indirekt kleinere Zulieferer, da sie zunehmend Nachweise über nachhaltiges Handeln erbringen müssen. (vgl. Swoboda/Schramm-Klein 2025, S. 294)
Beispiel: Ein deutscher Automobilhersteller bezieht Kobalt für seine Batterien über mehrere Zulieferstufen aus dem Ausland. Um dem LkSG gerecht zu werden, muss er prüfen, ob entlang der gesamten Lieferkette – vom Bergbau bis zur Endmontage – menschenrechtliche Standards eingehalten werden, z. B. keine Kinderarbeit im Rohstoffabbau erfolgt. Dafür fordert er von seinen Zulieferern entsprechende Nachweise und Zertifizierungen.
Swoboda, B.; Schramm-Klein, H. (2025): Käuferverhalten. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler
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