Ein Lieferant ist ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der Waren oder Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Von dieser Regel gibt es jedoch eine Ausnahme für Lieferungen von Kleinunternehmern. Kleinunternehmer, die gemäß § 19 UStG behandelt werden, sind von dieser Definition ausgenommen und werden steuerlich wie Nicht-Unternehmer behandelt, insbesondere in ihrem Ursprungsland. (vgl. Kußmaul 2016, S. 483)
Beispiel: Herr Meier betreibt einen Online-Shop, in dem er handgefertigte Möbel verkauft. Da er für diese Waren ein Entgelt verlangt, gilt er als Lieferant im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Er ist verpflichtet, Umsatzsteuer auf die von ihm verkauften Möbel zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 483
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