Leuchtmittelsteuer
- Andreas Armster

- 18. Juni
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Die Leuchtmittelsteuer war eine Verbrauchsteuer auf die Herstellung oder Einfuhr von Leuchtmitteln. Sie wurde unabhängig von deren tatsächlicher Verwendung erhoben und zum 1. Januar 1994 abgeschafft. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 136)
Beispiel: Für die Herstellung einer Glühbirne fiel früher Leuchtmittelsteuer an.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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