Letztverbraucher
- Andreas Armster

- 25. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Letztverbraucher ist eine natürliche oder juristische Person, die Energie (z. B. Strom oder Gas) für den eigenen Verbrauch kauft und nicht weiterverkauft. Dazu zählen Haushalte, Gewerbekunden und Industriekunden sowie auch der Strombezug für Ladepunkte von Elektrofahrzeugen. (vgl. Linnemann 2024, S. 38 ff.)
Beispiel: Ein privater Haushalt kauft Strom von einem Energieversorger, um Beleuchtung, Kühlschrank und Waschmaschine zu betreiben, und nutzt die Energie ausschließlich selbst.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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