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Lenkungszuweisung

18. Juni
1 Min. Lesezeit

Eine Lenkungszuweisung ist eine Geldzuweisung zwischen öffentlichen Körperschaften, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Sie soll das Ausgabenverhalten oder Entscheidungsverhalten des Empfängers im Sinne des Geldgebers beeinflussen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 136)


Beispiel: Ein Bundesland gewährt einer Gemeinde Fördermittel für den Bau von Radwegen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Gemeinde einen Teil der Kosten selbst übernimmt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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