Leitungsbefugnis
Leitungsbefugnis ist das formale Recht eines Mitarbeiters, anderen Mitarbeitern Arbeitsanweisungen und Weisungen zu erteilen. Sie stellt eine entsprechende Kompetenz dar und sollte in der Stellenbeschreibung festgelegt sein. (vgl. Schneck 2018, S. 623 ff.)
Beispiel: Ein Abteilungsleiter hat die Leitungsbefugnis und kann seinen Mitarbeitern Aufgaben zuweisen, Arbeitsabläufe vorgeben und Anweisungen erteilen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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