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Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten

11. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) sind Vorschriften zur Bestimmung von Preisen bei öffentlichen Aufträgen, wenn kein vergleichbarer Marktpreis vorhanden ist. In diesem Fall werden die Selbstkosten des Unternehmens als Grundlage für die Preisberechnung verwendet. (vgl. Schneck 2018, S. 623 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält von einer Behörde den Auftrag, eine speziell entwickelte Maschine herzustellen, für die es keinen vergleichbaren Marktpreis gibt. Der Preis wird daher anhand der entstandenen Selbstkosten, z. B. für Material, Personal und Fertigung, ermittelt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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