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Leistungszulage

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Leistungszulage ist ein zusätzliches Entgelt für besondere Arbeitsleistungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 389)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig nachts und erhält dafür zusätzlich zu seinem normalen Lohn eine Leistungszulage.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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