top of page
Affiliate.png

Leistungszeitpunkt

13. März
1 Min. Lesezeit

Der Leistungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem eine geschuldete Leistung erbracht werden muss. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Leistung sofort fällig (§ 271 BGB). (vgl. Fischer 2023, S. 131)


Beispiel: Wenn ein Käufer den Kaufpreis sofort nach Abschluss eines Kaufvertrags bezahlen muss, sofern kein späterer Zahlungstermin vereinbart wurde.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Kommentare


bottom of page