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Leistungsstörungen

Leistungsstörungen sind Abweichungen von der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Sie liegen vor, wenn die vereinbarte Leistung unmöglich wird, sich verzögert, mangelhaft erbracht wird (Schlechtleistung) oder wenn sonstige Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt werden. In solchen Fällen kann die andere Vertragspartei je nach Situation Erfüllung verlangen, ihre Leistung verweigern, zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz fordern. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 153 f.)


Beispiel: Ein Bauunternehmer verpflichtet sich, ein Haus bis zum 1. September fertigzustellen. Wegen Verzögerungen bei den Arbeiten wird das Haus aber erst im November übergeben. Der Käufer muss in der Zwischenzeit eine Ersatzwohnung anmieten und kann vom Unternehmer Schadensersatz wegen Verzugs verlangen.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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