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Leistungsschuld

Die Leistungsschuld bezeichnet die rechtliche Verpflichtung des Schuldners, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Sie umfasst sowohl die Leistungshandlung (das Tun oder Unterlassen des Schuldners) als auch den Leistungserfolg beim Gläubiger. Art, Umfang und Ort der Leistung ergeben sich aus Vertrag, Gesetz oder den Umständen des Schuldverhältnisses. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 140)


Beispiel: Beim Kaufvertrag ist die Leistungsschuld des Verkäufers die Übereignung und Übergabe der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB).


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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