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Leistungsmengenneutrale Kosten

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Leistungsmengenneutrale Kosten (lmn-Kosten) sind im Rahmen der Prozesskostenrechnung Kosten, die keinem einzelnen Kostentreiber direkt zugerechnet werden können. Sie werden deshalb mithilfe eines Umlageverfahrens auf die Prozesse verteilt und anschließend den leistungsmengeninduzierten Kosten hinzugefügt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 153)


Beispiel: Eine Kostenstelle verursacht 10.000 € leistungsmengenneutrale Kosten, die nicht direkt einem Kostentreiber zugeordnet werden können. Diese werden nach einem geeigneten Schlüssel auf die Prozesse umgelegt. Bei einer Umlage von 60 % auf Prozess A und 40 % auf Prozess B entfallen 6.000 € bzw. 4.000 € auf die beiden Prozesse.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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