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Leistungsmengeninduzierte Kosten

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Leistungsmengeninduzierte Kosten (lmi-Kosten) sind in der Prozesskostenrechnung Kosten, die für die Durchführung von Prozessen anfallen und sich einem bestimmten Kostentreiber zuordnen lassen. Ihre Höhe hängt somit von der Menge der erbrachten Prozessleistungen ab. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 153)


Beispiel: Die Bearbeitung eines Kundenauftrags verursacht Prozesskosten von 20 € je Auftrag. Bei 1.000 Kundenaufträgen entstehen somit 20.000 € leistungsmengeninduzierte Kosten. Die Anzahl der Kundenaufträge ist dabei der Kostentreiber.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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