Leistungsgerechtigkeit
- Andreas Armster

- 24. Juli
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Leistungsgerechtigkeit bedeutet, dass die Bezahlung eines Mitarbeiters anhand seiner individuellen Leistung erfolgt. Je besser oder höher die erbrachte Leistung im Vergleich zu anderen oder zu eigenen vorherigen Leistungen ist, desto höher fällt die Vergütung aus. Beispiele dafür sind Akkordlöhne oder Zielvereinbarungen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 413)
Beispiel: Ein Verkäufer, der mehr Produkte verkauft als seine Kollegen, erhält eine höhere Provision. Dadurch spiegelt sich seine bessere Leistung direkt in einem höheren Einkommen wider.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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