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Leistungsabschreibung

Die Leistungsabschreibung ist eine Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG, bei der die Wertminderung eines Vermögensgegenstands auf Basis seiner tatsächlichen Nutzung (z. B. Kilometer, Betriebsstunden) erfolgt. Sie eignet sich besonders für bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Abnutzung stark von der Beanspruchung abhängt, und ermöglicht eine flexible, an die Leistung angepasste Abschreibung. (vgl. Hubert 2023, S. 44 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine zum Preis von 50.000 €, die voraussichtlich insgesamt 100.000 Stück produzieren kann. Da die Abschreibung nach Leistung erfolgt, wird der Abschreibungsbetrag pro produziertem Stück berechnet. Dieser beträgt 0,50 € (50.000 € geteilt durch 100.000 Stück). Im ersten Jahr produziert die Maschine 30.000 Stück, sodass eine Abschreibung in Höhe von 15.000 € (30.000 × 0,50 €) erfolgt.


Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler

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