Leiharbeitsvertrag
- Andreas Armster

- 11. Juli
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Der Leiharbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher. Er regelt den Einsatz der Arbeitskraft beim Entleiher sowie die Vergütung durch den Verleiher, der auch alle Arbeitgeberpflichten und Arbeitgeberrisiken trägt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 241)
Beispiel: Eine Zeitarbeitsfirma (Verleiher) stellt eine Bürokauffrau ein und schließt mit ihr einen Leiharbeitsvertrag. Sie wird für drei Monate an ein Logistikunternehmen (Entleiher) überlassen, wo sie Aufgaben im Sekretariat übernimmt. Ihre Bezahlung und alle arbeitsrechtlichen Pflichten liegen bei der Zeitarbeitsfirma.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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