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Leichtfertige Steuerverkürzung

Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist eine grob fahrlässige Verkürzung von Steuern, bei der der Steuerpflichtige seine Sorgfaltspflichten in besonders hohem Maße verletzt (§ 378 AO). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 219)


Beispiel: Ein Unternehmer macht ungenaue Angaben, weil er seine Unterlagen nicht sorgfältig prüft und dadurch zu wenig Steuern zahlt.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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