Legitimationsmacht
- Andreas Armster

- 1. Juli
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Legitimationsmacht bezeichnet die anerkannte Autorität einer Person, anderen Anweisungen zu geben – z. B. weil sie eine offizielle Position innehat. Die Geführten akzeptieren dies, da es als „normal“ oder „angemessen“ gilt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 61)
Beispiel: Eine Abteilungsleiterin weist einen Mitarbeiter an, einen Bericht bis Freitag fertigzustellen. Der Mitarbeiter folgt der Anweisung, weil sie seine Vorgesetzte ist und er ihre Autorität als legitim anerkennt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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