Legale Herrschaft
Legale Herrschaft basiert auf festgelegten Regeln und Gesetzen, die für alle gleichermaßen gelten. Entscheidungen werden durch sachliche, geregelte Prozesse getroffen, nicht durch Personen oder Traditionen. Beamte handeln nach klaren Vorschriften, sind fachlich qualifiziert und in einer hierarchischen Bürokratie organisiert. Amtsperson und Privatperson sind getrennt, und die Arbeit ist durch Akten und Dokumente nachvollziehbar. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 24 ff.)
Beispiel: Eine staatliche Behörde, wie das Einwohnermeldeamt: Die Mitarbeiter handeln nach festen Gesetzen und Vorschriften, Entscheidungen werden sachlich und nachvollziehbar getroffen, und jeder Beamte hat klar definierte Aufgaben und Verantwortungen.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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