Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die eine finanzielle Sicherung oder Versorgung für bestimmte Ereignisse gewährleistet, insbesondere bei Tod, Erreichen eines bestimmten Alters, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Die Versicherungsleistung kann als einmalige Kapitalsumme oder als regelmäßige Rentenzahlung erfolgen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 387 f.)
Beispiel: Eine Person schließt eine Lebensversicherung ab, um ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten aus.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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