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Leasingvertrag

14. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Leasingvertrag ist ein gesetzlich nicht ausdrücklich geregelter Vertrag, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache zum Gebrauch überlässt. Dafür zahlt der Leasingnehmer ein Entgelt in Raten. Der Leasinggeber kauft die Sache zuvor von einem Hersteller oder Lieferanten. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 121)


Beispiel: Ein Unternehmen least einen Firmenwagen. Der Leasinggeber kauft den Wagen beim Autohersteller und überlässt ihn dem Unternehmen zur Nutzung. Das Unternehmen zahlt dafür monatliche Leasingraten.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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