Laufzeitäquivalenz
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Laufzeitäquivalenz bedeutet, dass die im Bewertungsverfahren verwendeten Cashflows oder Erträge und der Kapitalisierungszinssatz auf denselben Zeitraum bezogen sein müssen. Das heißt, es ist darauf zu achten, dass kurzfristige und langfristige Zahlungsströme mit den entsprechenden laufzeitspezifischen Zinssätzen diskontiert werden. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 197 f.)
Beispiel: Wird ein jährlicher Cashflow von 50.000 € bewertet, darf dafür nicht der Zinssatz für zehn Jahre verwendet werden – stattdessen muss der Zinssatz für die entsprechende Laufzeit (ein Jahr) genommen werden.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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