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Laufbahnprinzip

Das Laufbahnprinzip regelt die berufliche Entwicklung von Beamten anhand klar definierter Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst). Der Aufstieg erfolgt stufenweise über Beförderungen innerhalb dieser Gruppen. Ein Wechsel in eine höhere Laufbahn ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, z. B. durch besondere Eignung, langjährige Dienstzeit und Bewährung. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 485)


Beispiel: Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A10, gehobener Dienst) kann nach mehreren Jahren Dienstzeit und guter Beurteilung zum Polizeioberkommissar (A11) befördert werden. Ein Wechsel in den höheren Dienst (z. B. zum Polizeirat, A13) ist nur möglich, wenn er besondere Leistungen zeigt, eine Zusatzausbildung absolviert und sich in der neuen Rolle bewährt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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