Lastenausgleich
- Andreas Armster

- 18. Juni
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Der Lastenausgleich war ein staatliches Ausgleichssystem nach dem Zweiten Weltkrieg, das Kriegsopfer und Vertreibungsopfer für Vermögensverluste entschädigen und ihre wirtschaftliche Eingliederung unterstützen sollte. Finanziert wurde er vor allem durch Abgaben auf vorhandenes Vermögen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 134 f.)
Beispiel: Ein Vertriebener, der sein Haus in den ehemaligen Ostgebieten verloren hatte, konnte Leistungen aus dem Lastenausgleich erhalten, etwa eine Hauptentschädigung oder ein Darlehen für den Neubau eines Hauses.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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