Landessteuern
- Andreas Armster

- 17. Juni
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Landessteuern sind Steuern, deren Aufkommen den Bundesländern zusteht. Zu den wichtigsten Landessteuern gehören die Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Biersteuer. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 134)
Beispiel: Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Das Aufkommen dieser Steuer steht dem jeweiligen Bundesland zu und ist damit eine Landessteuer.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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