Landesmedienanstalten
- Andreas Armster

- 11. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die Landesmedienanstalten (LMA) sind die staatlich unabhängigen Aufsichtsbehörden und Zulassungsbehörden der Bundesländer für private Radioanbieter, TV-Anbieter und audiovisuelle Onlineanbieter. Sie vergeben Sendelizenzen und Frequenzen, überwachen die Einhaltung von Werberegeln, Jugendschutz und Programmgrundsätzen und gehen bei Verstößen mit Aufsichtsverfahren und Bußgeldern vor. (vgl. Kleinjohann 2024, S. 242 ff.)
Beispiel: Ein privater Fernsehsender möchte in Bayern ein neues Programm starten. Er beantragt dafür eine Sendelizenz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Diese prüft u. a. Werbevorschriften und Jugendschutzauflagen und erteilt – bei Einhaltung aller Regeln – die Zulassung.
Kleinjohann, M. (2024): Grundlagen der Werbung. Theorie – Markt – Ethik – Recht. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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