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Landeskartellämter

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Landeskartellämter sind dem Bundeskartellamt nachgeordnete Behörden, die auf Länderebene die Verwaltungsaufgaben und Befugnisse aus dem Kartellgesetz wahrnehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 383)


Beispiel: Das Landeskartellamt eines Bundeslandes übernimmt auf Landesebene Aufgaben nach dem Kartellgesetz, beispielsweise im Bereich der Kartellaufsicht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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