Landeskartellämter
Landeskartellämter sind dem Bundeskartellamt nachgeordnete Behörden, die auf Länderebene die Verwaltungsaufgaben und Befugnisse aus dem Kartellgesetz wahrnehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 383)
Beispiel: Das Landeskartellamt eines Bundeslandes übernimmt auf Landesebene Aufgaben nach dem Kartellgesetz, beispielsweise im Bereich der Kartellaufsicht.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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