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Lagefinanzamt

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Lagefinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk ein Betrieb oder Grundstück liegt und das für bestimmte steuerliche Angelegenheiten örtlich zuständig ist. (vgl. Puke 2023, S. 177)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt ein Betriebsgrundstück in München. Zuständig als Lagefinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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