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Künstlersozialkasse

22. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine staatliche Einrichtung, die selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung ermöglicht. Sie übernimmt dabei etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Angestellten, sodass die Versicherten nur den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. (vgl. Hofert 2012, S. 196 f.)


Beispiel: Eine selbstständige Grafikdesignerin wird in die Künstlersozialkasse aufgenommen. Statt die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung allein zu zahlen, übernimmt die KSK die Hälfte der Kosten, sodass sie nur ihren eigenen Beitragsanteil tragen muss.


Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal

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