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Kündigungsgelder

Kündigungsgelder sind Spareinlagen, über die der Anleger erst nach einer vereinbarten Kündigung und anschließenden Kündigungsfrist von mindestens einem Monat verfügen kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 377)


Beispiel: Ein Anleger hat 10.000 € als Kündigungsgeld angelegt. Er kündigt die Spareinlage am 1. Juni. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist von mindestens einem Monat kann er über das Geld verfügen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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