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Körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren

Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren war ein früheres System der Körperschaftsbesteuerung, bei dem die von einer Kapitalgesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer der Anteilseigner angerechnet wurde. Ziel war es, die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen und Dividenden zu vermeiden. Es wurde mit der Steuerreform 2000 durch das Halbeinkünfteverfahren (heute Teileinkünfteverfahren) ersetzt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 124 ff.)


Beispiel: Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Schüttet sie diesen Gewinn als Dividende an einen Gesellschafter aus, kann der Gesellschafter die bereits von der GmbH gezahlte Körperschaftsteuer auf seine eigene Steuer anrechnen lassen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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