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Körperschaftsteuergesetz

9. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist das Gesetz, das die Regelungen zur Körperschaftsteuer festlegt. Es bestimmt also, wie bestimmte juristische Personen und Unternehmen steuerlich behandelt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)


Beispiel: Eine GmbH erzielt im Geschäftsjahr einen Gewinn von 100.000 €. Auf diesen steuerpflichtigen Gewinn wird Körperschaftsteuer nach den Vorgaben des KStG erhoben.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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