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Körperschaften des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Gesetz geschaffene, rechtlich selbstständige Organisationen, die aus Mitgliedern bestehen und öffentliche Aufgaben erfüllen. Ihre Mitglieder sind durch gemeinsame Interessen oder gesetzliche Pflicht verbunden. (vgl. Adam 2023, S. 126 f.)


Beispiele: Die Industriekammer und Handelskammern (IHK), Ärztekammern, Universitäten


Adam, H. (2023): Wirtschaftspolitik. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS

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