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Körperschaften des privaten Rechts

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Körperschaften des privaten Rechts sind juristische Personen des privaten Rechts, die als rechtlich selbstständige Organisationen auftreten. Dazu gehören insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und rechtsfähige Vereine. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 348)


Beispiel: Eine GmbH ist eine Körperschaft des privaten Rechts. Sie ist rechtlich selbstständig und kann beispielsweise Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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